© 1999
François Bry
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3.3 Interpretationen und Modelle aussagenlogischer Formeln
In diesem Abschnitt werden wir zunächst festlegen, wie
einer aussagenlogischen Formel ein Wahrheitswert zugeordnet wird,
und darauf aufbauend semantische Begriffe wie die
Folgerungsbeziehung formalisieren.
Betrachten wir zur Motivation zwei Aussagen:
Aussagenvariable A1 repräsentiert die Aussage: ,,ich arbeite``
Aussagenvariable A2 repräsentiert die Aussage: ,,ich spiele``
Intuitiv folgt aus der von
A1 repräsentierten Aussage die von
(
A1∨
A2) repräsentierte Aussage: wenn ich arbeite, dann gilt
dass ich arbeite oder spiele. Interessanterweise folgt sie auch
dann, wenn die beiden Aussagenvariablen ganz anders interpretiert
werden, zum Beispiel:
Aussagenvariable A1 repräsentiert die Aussage: ,,es regnet``
Aussagenvariable A2 repräsentiert die Aussage: ,,es schneit``
Die Folgerungsbeziehung ist also unabhängig von der
eigentlichen (anwendungsbezogenen) Interpretation der
Aussagenvariablen. Sie ergibt sich bereits völlig aus den
Zusammenhängen der Wahrheitswerte von
A1 und
A2
mit den Wahrheitswerten von (
A1∨
A2).
Diese Zusammenhänge sind hier gerade durch die
Wahrheitstabelle der Boole'schen Funktion OR definiert, die
dem Disjunktionsjunktor zugeordnet ist. Jede Zeile dieser Tabelle
legt den Wahrheitswert von (A1∨A2)
für eine der möglichen Kombinationen von
Wahrheitswerten von A1, A2 fest. Jede Zeile
stellt damit eine mögliche Interpretation der
Aussagenvariablen dar, die von sämtlichen anwendungsbezogenen
Aspekten bis auf die Wahrheitswerte abstrahiert. In allen
Interpretationen, in denen A1
wahr ist, ist nach der Tabelle auch (A1∨A2)
wahr. Diese Tatsache ist die formale Begründung
für die Folgerungsbeziehung zwischen den beiden Aussagen.
Definition 3.3.1 (Interpretation einer Sprache der Aussagenlogik).
Sei

eine Sprache der Aussagenlogik. Eine
-Interpretation oder
Wahrheitsbelegung
ist eine Funktion
W von der Menge der
Aussagenvariablen von

in
die Menge {
w,f} der Wahrheitswerte.
Jede
-Interpretation W wird zu einer Funktion
W*:F
→{w,f}
auf der Menge aller
-Formeln fortgesetzt wie folgt
(F, F1, F2 bezeichnen
-Formeln):
| W*(T) |
:= |
w |
W*( ) |
:= |
f |
| W*(F) |
:= |
W(F) |
falls F Aussagenvariable von
ist |
| W*(¬F) |
:= |
NOT W*(F) |
| W*((F1 ∧ F2)) |
:= |
W*(F1) AND W*(F2) |
| W*((F1 ∨ F2)) |
:= |
W*(F1) OR W*(F2) |
| W*((F1 ⇒ F2)) |
:= |
W*(F1) IMP W*(F2) |
| W*((F1 ⇔ F2)) |
:= |
W*(F1) EQU W*(F2) |
Bemerkungen:
-
Die obige Form der Definition von W* macht die Zuordnung zwischen Junktoren und
Boole'schen Funktionen ganz explizit. Diese Definition liefert die
Begründung dafür, warum man die Wahrheitswerte von
Formeln auch über Wahrheitstabellen bestimmen kann, deren
Überschriften
-Formeln sind (im Gegensatz zu den Tabellen in
Abschnitt 3.1, in denen
keine
-Formeln vorkamen).
-
Man überzeuge sich, dass die Definition von W* völlig gleichwertig zu der
folgenden ist, die deutlicher betont, dass die Junktoren die
gleiche Bedeutung haben sollen wie die entsprechenden
metasprachlichen Junktoren. Diese zweite Form der Definition hat
den Vorteil, dass ihr Stil sich auch auf die über die
Aussagenlogik hinausgehenden Bestandteile der Prädikatenlogik
übertragen lässt.
| W*(T) |
:= |
w |
W*( ) |
:= |
f |
| W*(F) |
:= |
W(F) falls F Aussagenvariable von
ist |
| W*(¬F) |
:= |
w falls nicht gilt: W*(F)=w
f andernfalls |
| W*((F1 ∧ F2)) |
:= |
w falls W*(F1)=w und
W*(F2)=w
f andernfalls |
| W*((F1 ∨ F2)) |
:= |
w falls W*(F1)=w oder
W*(F2)=w
f andernfalls |
| W*((F1 ⇒ F2)) |
:= |
w falls gilt: wenn W*(F1)=w so
W*(F2)=w
f andernfalls |
| W*((F1 ⇔ F2)) |
:= |
w falls entweder W*(F1)=w und
W*(F2)=w
oder weder W*(F1)=w noch W*(F2)=w
f andernfalls |
Ist aber durch die Definition, egal in welcher der beiden
Formen, überhaupt eine Funktion W* festgelegt? Diese muss ja total und wohldefiniert
sein, das heißt, für jede
-Formel einen und nur einen Wert liefern. Dass dies in der
Tat so ist, ergibt sich aus einem allgemeinen Ergebnis über
das verwendete Definitionsprinzip.
Satz 3.3.2 (Definitionsprinzip der strukturellen Rekursion für aussagenlogische Formeln).
Sei

eine Sprache der Aussagenlogik. Um eine Funktion
Φ:
F
→B
von der Menge der

-Formeln
in einen Wertebereich
B eindeutig zu definieren, genügen folgende
Angaben für Φ:
1. Basisfälle:
-
- 1.1
- Die Werte
und
von Φ auf
und
werden explizit angegeben.
- 1.2
- Der Wert bA von Φ auf jeder atomaren
-Formel A wird
explizit angegeben.
2. Rekursionsfälle:
- 2.1
- Der Wert von Φ auf
zusammengesetzten Formeln der Gestalt ¬F wird
in Abhängigkeit von dem Wert von Φ auf der Teilformel F definiert.
- 2.2
- Der Wert von Φ auf
zusammengesetzten Formeln der Gestalt (F θ G) wird
für jeden zweistelligen Junktor θ in Abhängigkeit von den Werten von
Φ auf den Teilformeln F und G definiert.
Beweis:
Seien Definitionen der Form 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 gegeben. Die
Rekursionsfälle seien mittels einer einstelligen Funktion
und zweistelligen
Funktionen
B
B → B für
zweistellige Junktoren θ definiert.
Sei M die Menge aller Relationen über
,
die alle Bedingungen dieser Definitionen erfüllen,
also die Menge aller
, für die gilt:
| 1.1 |
|
und . |
| 1.2 |
|
(A, bA ∈ R
für jede Aussagenvariable A von . |
| 2.1 |
|
Wenn (F,b) ∈ R, dann auch
R. |
| 2.2 |
|
Wenn (F1, b1) ∈
R und (F2, b2) ∈
R, dann auch ((F1θF2),
φθ(b1,b2)) ∈ R |
| |
|
für jeden zweistelligen Junktor θ. |
Offensichtlich erfüllt

diese Bedingungen, also

.
Ferner garantiert 1.1, dass

für jedes
R ∈
M.
Wir konstruieren eine zweistellige Relation Φ über
:
(F,b) ∈ Φ gdw.
für alle R ∈ M gilt (F,b) ∈ R.
(
)
Anders ausgedrückt ist
. Da
die Bedingungen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 für alle R ∈ M gelten, gelten sie auch
für Φ, das heißt, Φ ∈ M.
Wir zeigen, dass Φ eine Funktion ist.
-
Φ ist linkstotal, d.h., für jede
-Formel F gilt
es gibt b ∈ B mit (F,b) ∈ Φ (*)
Beweis durch strukturelle Induktion nach
Satz 2.1.4, wobei (*) die nachzuweisende
Eigenschaft ε ist. Sämtliche Teilbeweise ergeben sich unmittelbar aus der
Tatsache, dass Φ die Eigenschaften 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 erfüllt.
-
Φ ist rechtseindeutig, d.h., für jede
-Formel F gilt
wenn (F,b) ∈ Φ und (F,b') ∈ Φ, dann
b = b' (**)
Beweis durch strukturelle Induktion nach
Satz 2.1.4, wobei (**) die nachzuweisende
Eigenschaft ε ist.
Basisfall
:
Wegen 1.1 gilt
.
Angenommen, es gäbe ein Tupel
mit
. Dann
würde auch
die Bedingungen 1.1,
1.2, 2.1, 2.2 erfüllen (dass keines der in diesen Bedingungen
geforderten Tupel gleich dem weggenommenen ist, ergibt sich aus dem
Eindeutigkeitssatz 2.1.7).
Also wäre
∈ M, und damit
wäre
.
Widerspruch.
Also besitzt
die
Eigenschaft (**).
Die übrigen Basisfälle werden analog gezeigt.
Induktionsfall Negation:
F besitze die Eigenschaft (**). Wegen der Linkstotalität von Φ gibt es b ∈ B
mit (F,b) ∈ Φ. Wegen 2.1 gilt
Φ.
Angenommen, es gäbe ein Tupel
mit
. Dann würde
auch R=Φ\{(¬F,b')} die Bedingungen 1.1, 1.2, 2.1, 2.2 erfüllen (nach dem
Eindeutigkeitssatz 2.1.7
kann durch das Wegnehmen dieses Tupels höchstens Bedingung 2.1
verletzt sein, wenn es nämlich ein b1 ∈ B
gibt mit
und
(F,b1)∈Φ; dies
ist aber ausgeschlossen, da nach Induktionsannahme F die Eigenschaft (**) besitzt, somit
b1=b und
ist,
wo ja gerade
sein soll). Also
wäre R=Φ\{(¬F,b')}∈M,
und damit wäre (¬ F, b') ∉ Φ. Widerspruch.
Also besitzt ¬F die Eigenschaft (**).
Die übrigen Induktionsfälle werden analog gezeigt.
Also ist das so konstruierte Φ eine Funktion, die die Bedingungen 1.1, 1.2, 2.1,
2.2 erfüllt. Es bleibt noch der Nachweis zu führen, dass
es die einzige derartige Funktion ist.
Angenommen, es gibt noch eine weitere Funktion Φ', die die Bedingungen 1.1, 1.2,
2.1, 2.2 erfüllt. Nach Definition von M gilt Φ'∈M.
Nach Definition von Φ gilt
.
Für jedes F∈
ergibt sich damit: wenn
, also (F,b)∈Φ,
dann (F,b)∈Φ'. Da
Φ' nach Annahme eine Funktion ist, gibt es kein anderes b' mit
. Das
heißt Φ'(F)=b=Φ(F) für jedes F, also Φ'=Φ.
Folgesatz 3.3.3.
Die Fortsetzung
W* einer Wahrheitsbelegung
W gemäß
Definition
3.3.1 ist
eine Funktion
F
→{
w,f},
liefert also für jede

-Formel
einen eindeutigen Wahrheitswert.
Definition 3.3.4 (Modellbeziehung, Folgerungsbeziehung, logische Äquivalenz).
Sei

eine Sprache der Aussagenlogik.
W bezeichne eine

-Interpretation
(oder Wahrheitsbelegung),
F und
G bezeichne

-Formeln,
S bezeichne eine Menge von

-Formeln.
-
W erfüllt F (oder
W ist ein Modell von F) notiert
W
F,
gdw. W*(F)=w.
Andernfalls: W falsifiziert F, notiert
.
W erfüllt S (oder
W ist ein Modell von S), notiert
, gdw.
für jedes F ∈ S.
Andernfalls: W falsifiziert S, notiert
.
-
Eine
-Formel (oder
Menge von
-Formeln) heißt
| allgemeingültig |
|
gdw. sie von jeder
-Interpretation erfüllt wird |
| erfüllbar |
|
gdw. sie von einer
-Interpretation erfüllt wird |
| falsifizierbar |
|
gdw. sie von einer
-Interpretation falsifiziert wird |
| unerfüllbar |
|
gdw. sie von jeder
-Interpretation falsifiziert wird |
Eine allgemeingültige Formel nennt man auch Tautologie,
eine unerfüllbare Formel(menge) auch widersprüchlich,
eine erfüllbare Formel(menge) auch widerspruchsfrei.
-
Aus F folgt G, notiert
F
G,
gdw. für jede
-Interpretation W gilt:
wenn W
F
dann W
G (jedes
Modell von F erfüllt auch G).
F, G sind logisch äquivalent, notiert
F
G,
gdw.
F
G und
G
F
(F und G haben dieselben Modelle).
-
Die Folgerungsbeziehung F
G und
die logische Äquivalenz F
G
sind genauso definiert, wenn F oder G oder sowohl
F als auch G eine Formelmenge ist.
Bemerkungen:
-
Man beachte, dass das Symbol
stark überladen ist. Es wird für die
Modellbeziehung und für die Folgerungsbeziehung verwendet und
zwar sowohl für Formeln als auch für Mengen von Formeln.
Steht auf der linken Seite von
eine Interpretation (Wahrheitsbelegung),
handelt es sich um die Modellbeziehung. Steht links eine Formel
oder eine Formelmenge, dann handelt es sich um die
Folgerungsbeziehung.
-
Im Fall der Folgerungsbeziehung zwischen einer Menge S und einer Formel G
ist man versucht, S
G
durch F
G zu ersetzen,
wobei F die Konjunktion aller Elemente
von S ist. Da Formeln aber
endliche Gebilde sind, ist dies nur dann zulässig, wenn S eine endliche Menge ist, was die
Definition 3.3.4 aber keineswegs voraussetzt.
-
Um auszudrücken, dass W ein Modell von F
ist, ist für die Aussagenlogik die Notation W*(F)=w etwas gebräuchlicher,
für die Prädikatenlogik die Notation
W
F. Wir benutzen ab sofort
durchgängig die Notation
W
F, auch für die Aussagenlogik.
Beweis: Anwendung der Definitionen.
Der Satz erklärt, warum man sich für die
Allgemeingültigkeit oder Unerfüllbarkeit interessiert:
Die Folgerungsbeziehung lässt sich darauf
zurückführen. Die Zurückführung auf die
Unerfüllbarkeit wird mit der Technik des Widerspruchsbeweises
häufig ausgenutzt. In Kapitel 4 werden wir
Berechnungsverfahren - Beweismethoden genannt - kennenlernen, mit
denen man ermitteln kann, ob eine Formel allgemeingültig bzw.
unerfüllbar ist.
Mit der letzten Aussage des Satzes zeigt man leicht, dass die
logische Äquivalenz
eine Äquivalenzrelation auf der Menge
F
aller
-Formeln ist.
Sie ist darüberhinaus mit der Struktur
der Formeln verträglich im folgenden Sinn (eine
Äquivalenzrelation, die diese Art von
Strukturverträglichkeit besitzt, nennt man eine
Kongruenzrelation).
Satz 3.3.6 (Ersetzungssatz)
Seien
F, G1, G2

-Formeln und
VG1 ein Vorkommen von
G1 als
Teilformel in
F. Es bezeichne

die

-Formel,
die aus
F entsteht, wenn das Vorkommen
VG1 von
G1
in
F durch
G2 ersetzt wird. Dann gilt:
wenn G1
G2
dann F
.
Beweis: Strukturelle Induktion.
Bemerkung:
Oft wird F〈G2/G1〉
statt F〈G2/VG1〉 geschrieben.
Diese Notation ist nicht eindeutig, weil
mehrere verschiedene Vorkommen von G1
Teilformeln in F sein können.
Beweis: Anwendung der Definitionen.
Warum diese Beziehungen zwischen aussagenlogischen Formeln
,,Regeln`` genannt werden, ergibt sich zum Teil aus
Satz 3.3.5 und
Satz 3.3.6.
Man kann die Beziehungen dazu verwenden, eine
Ausgangsformel in eine andere Formel umzuwandeln, die eine
spezielle syntaktische Gestalt hat, ohne dass sich dadurch der
Wahrheitswert unter irgend einer Wahrheitsbelegung ändert -
die beiden Formeln werden völlig gleich interpretiert im Sinn
der Einleitung zu Abschnitt 3.3 (Mehr
zu diesem Thema in Kapitel 4.)
Rein äußerlich haben die Regeln 1 bis 4 eine starke
Ähnlichkeit zu den in Definition 3.2.1 geforderten
Eigenschaften einer Boole'schen Algebra. Der wesentliche
Unterschied ist, dass in den obigen Regeln das Zeichen
steht, wo in Definition 3.2.1 ein
Gleichheitszeichen steht. Mit dieser Sichtweise entsprechen die
Regeln 5 bis 7 Rechenregeln, die in jeder Boole'schen Algebra
gelten. Der nächste Satz zeigt, dass diese Sichtweise in der
Tat gerechtfertigt ist. Wir erinnern daran, dass die logische
Äquivalenz
eine Äquivalenzrelation auf der Menge
F
aller
-Formeln ist.
Satz 3.3.8.
Sei

eine Sprache der Aussagenlogik. Für eine

-Formel
F
bezeichne [
F] die Äquivalenzklasse von
F bezüglich

, also die Menge
{
G∈F
|
F
G}. Sei

die Menge aller Äquivalenzklassen
von

-Formeln.
Wir definieren drei Funktionen auf

:
| [‾F] |
:= |
[¬F] |
[F] [G] |
:= |
[(F∧G)] |
[F] [G] |
:= |
[(F∨G)] |
Dann ist (
,
,
)
eine Boole'sche Algebra mit
Nullelement
und
Einselement
und Komplementfunktion ‾.
Beweis: (skizziert)
Zunächst müssen wir uns vergewissern, dass ‾,
,
mit den obigen Definitionen
wirklich Funktionen sind. Die Linkstotalität ist
offensichtlich, weil Äquivalenzklassen nie leer sind. Für
die Rechtseindeutigkeit ist zu zeigen, dass die auf den Klassen
definierten Werte nicht von den gewählten Repräsentanten
abhängen. Wir zeigen dies exemplarisch für
.
Sei also
und
, das
heißt,
und
.
Durch zweimaliges Anwenden des Ersetzungssatzes 3.3.6 auf
(F∧G) erhalten wir
(F'∧G'), das heißt,
und damit
, was zu zeigen war.
Von den in Definition 3.2.1 geforderten
Eigenschaften zeigen wir exemplarisch die Kommutativität von
.
[F] [G] |
= |
[(F∧G)] |
nach Definition |
|
= |
[(G∧F)] |
weil nach Satz 3.3.7 gilt
(F∧G) (G∧F) |
|
= |
[G] [F] |
nach Definition |
Die übrigen Teilbeweise folgen dem gleichen kanonischen Schema.
Bemerkung:
Das obige Argument (
F∧G)

(
F'∧G)
macht wesentlich davon Gebrauch, dass der
Ersetzungssatz
2.14.6 die logische Äquivalenz sichert, sobald ein
einziges Vorkommen einer Teilformel durch eine dazu äquivalente ersetzt wird, aber nicht notwendigerweise alle
Vorkommen.
Wäre der Ersetzungssatz so formuliert, dass alle Vorkommen
ersetzt werden müssen und käme F in G vor,
wäre das obige Argument nicht begründet.
Das Nullelement [
]
dieser Boole'schen Algebra besteht aus allen unerfüllbaren
-Formeln,
das Einselement [
]
aus allen allgemeingültigen.
Es reicht also, anhand der Wahrheitstabellen die Regeln 1 bis 4
in Satz 3.3.7
nachzuweisen, weil diese für den Beweis von
Satz 3.3.8
benötigt werden. Die Regeln 5 bis 7 in
Satz 3.3.7 ergeben
sich dann ebenso wie alle anderen Rechenregeln für Boole'sche
Algebren nach einem einheitlichen Argumentationsmuster, das hier am
Beispiel der de Morgan'schen Regel dargestellt ist:
‾[F] [G] |
= |
‾[F] ‾[G] |
| [¬(F∨G)] |
= |
[(¬F∧¬G)] |
| ¬(F∨G) |
 |
(¬F∧¬G) |
Die erste Zeile gilt, weil (
,
,
) nach
Satz 3.3.8
eine Boole'sche Algebra ist. Die zweite Zeile ergibt sich daraus
durch Einsetzen der Definitionen von
(‾,
,
). Die dritte Zeile entsteht aus
der zweiten mit der Definition der Äquivalenzklassen.
Die Rechenregeln aus der ersten Zeile lassen sich also rein
schematisch auf aussagenlogische Formeln übertragen, indem man
= durch
ersetzt.
Wie oben erwähnt, erlaubt
Satz 3.3.5,
die Folgerungsbeziehung und die logische
Äquivalenz auf die Allgemeingültigkeit oder
Unerfüllbarkeit zurückzuführen. Der folgende Satz
ist ein wichtiges Hilfsmittel für den Nachweis der
Unerfüllbarkeit.
Satz 3.3.9 (Endlichkeits- oder Kompaktheitssatz).
Sei
S eine unendliche Menge von

-Formeln.
Ist jede endliche Teilmenge von
S erfüllbar, so ist
S erfüllbar.
Beweis:
Wenn alle endlichen Teilmengen einer Menge S von
-Formeln erfüllbar sind,
sagen wir, dass S die Eigenschaft E besitzt.
Sei S eine unendliche Menge, die die Eigenschaft E besitzt.
Wir zeigen nun, dass S erfüllbar ist.
Da die Menge F
aller
-Formeln abzählbar ist,
gibt es eine Surjektion
0}→
F
.
Sei Fn jeweils das Bild von
. Dann
kommt jede
-Formel
in der Folge F1, F2,...,Fn,... vor. Wir definieren rekursiv:
| S0 |
:= |
S |
| Sn+1 |
:= |
Sn∪{Fn+1} falls diese Menge die Eigenschaft E besitzt,
Sn∪{¬Fn+1} sonst. |
-
Für alle n≥0 besitzt S die
Eigenschaft E.
Dies wird durch vollständige Induktion über n bewiesen.
Induktionsbasis n=0: Nach Annahme über S besitzt S0=S
die Eigenschaft E.
Induktionsschritt n→n+1: Sei angenommen, dass Sn
die Eigenschaft E besitzt. Wir zeigen, dass es keine
zwei endlichen Teilmengen T1 und T2 von Sn
gibt, so dass sowohl T1∪{Fn+1}
als auch T2∪{¬Fn+1} unerfüllbar
ist.
Seien also T1⊆Sn
und T2⊆Sn
endlich. Da T1∪T2
endlich ist und Sn die
Eigenschaft E besitzt, ist T1∪T2
erfüllbar. Sei W ein Modell von T1∪T2.
Dieses Modell erfüllt sowohl T1 als auch T2
und natürlich eine der beiden Formeln Fn+1 und ¬Fn+1.
Also erfüllt W eine der beiden Mengen T1∪{Fn+1}
und T2∪{¬Fn+1}.
Falls Sn∪{Fn+1}
die Eigenschaft E besitzt, dann ist Sn+1=Sn∪{Fn+1}
nach Definition und besitzt also die Eigenschaft E. Wenn aber Sn∪{Fn+1}
die Eigenschaft E nicht
besitzt, folgt aus dem obigen, dass Sn∪{¬Fn+1} sie besitzt und
nach Definition ist Sn+1=Sn∪{¬Fn+1}.
In allen Fällen besitzt Sn+1 die Eigenschaft E.
-
S*:=∪Sn mit n∈N
besitzt die Eigenschaft E.
Sei T eine endliche Teilmenge von S*. Da T endlich ist, gibt es ein
i∈N so dass T⊆Si. Da
jedes Si die Eigenschaft E
besitzt, ist T erfüllbar.
-
Offensichtlich S⊆S* und
für jede
-Formel
Fi ist entweder Fi∈S*
oder ¬Fi∈S*.
-
Sei W die folgende
Wahrheitsbelegung: für jede Aussagenvariable A sei W(A):=w gdw. A∈S*.
Dann gilt für jede
-Formel
F, dass W
F gdw.
F∈S*. Beweis durch strukturelle Induktion.
Basisfälle: Nach Definition von W.
Induktionsfall zweistelliger Junktor ∧:
Sei F eine Formel der Gestalt (F1∧F2)
und es gelte W
F1
gdw. F1∈S*
und W
F2 gdw.
F2∈S*.
Angenommen W
F,
aber F∉S*. Das
heißt, W
F1
und W
F2
und F1∈S* und F2∈S*, aber
(F1∧F2)∉S*. Wegen 3. ist
dann ¬(F1∧F2)∈S*.
Also enthält S* die
unerfüllbare endliche Teilmenge {F1,F2,¬(F1∧F2)},
im Widerspruch zu 2.
Angenommen Wnicht
F,
aber F∈S*. Dann gilt
für wenigstens eine der Teilformeln
Wnicht
Fi,
also Fi∉S*. Wegen
3. ist dann ¬Fi∈S*. Also enthält S*
die unerfüllbare endliche Teilmenge {¬F1,(F1∧F2)}
bzw. {¬F2,(F1∧F2)},
im Widerspruch zu 2.
Also gilt W
F
gdw. F∈S*.
Die übrigen Induktionsfälle werden in ähnlicher Weise bewiesen.
-
Da S⊆S*, erfüllt W auch die Menge S.
Die Wichtigkeit des Endlichkeitssatzes liegt darin, dass dank
dieses Satzes die Unerfüllbarkeit einer unendlichen
Formelmenge dadurch festgestellt werden kann, dass eine endliche
Teilmenge als unerfüllbar erkannt wird.
Der Name ,,Kompaktheitssatz`` bezieht sich auf die Topologie:
Wenn ein passender topologischer Raum definiert wird, kann der Satz
kurz und elegant unter Anwendung eines nach Tychonov genannten
Satzes bewiesen werden, mit dem die Kompaktheit eines Produktraumes
festgestellt wird.
Validierung