Für die Prädikatenlogik erster Stufe haben wir bisher
noch keine Beweismethode kennengelernt, die zumindest im Prinzip
funktioniert, so wie die Methode der Wahrheitstabellen für die
Aussagenlogik. Die dazu erforderlichen Bausteine wurden allerdings
bereits behandelt und brauchen jetzt nur noch zusammengesetzt zu
werden.
Beweis:
Eine endliche Formelmenge ist genau dann unerfüllbar, wenn
die Konjunktion aller Formeln dieser Menge unerfüllbar ist. Es
reicht also aus, den Fall einer einzelnen Formel F zu betrachten.
Nach dem Normalformensatz für die PL1S (Satz
4.4.14) gibt es
Algorithmen zur effektiven Berechnung einer Formel F' in Klauselnormalform, so dass
F genau dann unerfüllbar ist,
wenn ∀(F') kein
Herbrand-Modell hat. Nach Satz
3.8.16 gilt dies
genau dann, wenn die Menge S* der Grundinstanzen von ∀(F') kein
Herbrand-Modell hat.
Wenn die betrachtete Sprache der Prädikatenlogik erster
Stufe nur endlich viele Konstanten und keine mindestens
einstelligen Funktionssymbole enthält, gibt es nur endlich
viele Grundterme, und S* ist endlich. Im allgemeinen ist S* aber abzählbar
unendlich.
Wir können nun jede der höchstens abzählbar
vielen atomaren Formeln in S* als Namen einer Aussagenvariablen ansehen. Da
weder Quantoren noch Variablen in S* vorkommen, entspricht jede
Herbrand-Interpretation bei dieser Sichtweise einer
Wahrheitsbelegung für diese Aussagenvariablen. Damit ist F genau dann unerfüllbar,
wenn die unendliche Menge S*, als Menge von aussagenlogischen Formeln betrachtet,
unerfüllbar ist.
Diese Frage ist nach Satz
4.2.2
semi-entscheidbar, sofern S* aufzählbar ist. Dies folgt aber
unmittelbar daraus, dass die Menge aller Grundterme zu einer
gegebenen Signatur aufzählbar ist.
Das Prinzip ist also, die zu testende Formel in
Klauselnormalform umzuwandeln und davon systematisch alle
Grundinstanzen aufzuzählen. Nach jeder neuen Grundinstanz kann
man zum Beispiel mit der Methode der Wahrheitstabellen testen, ob
die bisher erzeugte Menge von Grundinstanzen unerfüllbar ist.
Sobald das der Fall ist, ist auch die Unerfüllbarkeit der
ursprünglichen Formel nachgewiesen.
Man beachte, dass der Satz bereits für eine einzige Formel
nur die Semi-Entscheidbarkeit sicherstellt, nicht die
Entscheidbarkeit. Die Unerfüllbarkeit im endlichen Fall ist
zwar für die Aussagenlogik entscheidbar, aber nicht für
die Prädikatenlogik erster Stufe.
Dies kann durch Reduktion auf eine als unentscheidbar bekannte
Frage gezeigt werden. Wenn es einen Entscheidungs-Algorithmus
für die Unerfüllbarkeit von Formeln der
Prädikatenlogik erster Stufe gäbe, könnte man daraus
beispielsweise einen Entscheidungs-Algorithmus für das
Halteproblem von Turingmaschinen konstruieren.
Es gibt jedoch einige syntaktische Einschränkungen, unter
denen die Unerfüllbarkeit einer Formel doch entscheidbar ist:
zum Beispiel, wenn alle Funktions- und Relationssymbole
höchstens einstellig sind, oder auch, wenn die Formel
universell ist und keine mindestens einstelligen Funktionssymbole
enthält.
Mit derartigen syntaktischen Einschränkungen der Logik ist
natürlich nicht mehr alles ausdrückbar, was mit der
uneingeschränkten Prädikatenlogik erster Stufe
ausdrückbar ist. Man verbessert also die algorithmische
Behandelbarkeit auf Kosten der Ausdrucksstärke. Will man
umgekehrt die Ausdrucksstärke verbessern, geht dies auf Kosten
der algorithmischen Behandelbarkeit. Wenn die Logik nur so weit
über die Prädikatenlogik erster Stufe hinausgeht, dass
man die natürlichen Zahlen darin formalisieren kann, verliert
man sogar die Semi-Entscheidbarkeit der Unerfüllbarkeit. Das
folgt aus einem berühmten Ergebnis von Kurt Gödel, dem
sogenannten Unvollständigkeitssatz.
Die Prädikatenlogik erster Stufe ist in mancherlei Hinsicht
der beste Kompromiss zwischen Ausdrucksstärke und
algorithmischer Behandelbarkeit.